• af-Veranstaltungen

    08.06.2021: af-Fachveranstaltung (online)

    Flächenrecycling auf Altlastverdachtsflächen – Chancen und Risiken
     - anschließend 25. ordentliche Mitgliederversammlung (online)
     - zum Programm und zur Online-Anmeldung

    Zur Übersicht über die bisherigen af-Fachveranstaltungen und Altlastensymposien geht es hier

  • Flächenrecyclingpreis Baden-Württemberg 2022

    Auslobungsphase beginnt am 01. April 2021 !

    Gesucht werden: kleine und große Projekte als Beispiele für eine zukunftsfähige Innenentwicklung auf baulich vorgenutzten Flächen (Baufertigstellung im Zeitraum von Januar 2018 bis Oktober 2021).
    Zur Teilnahme berechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände, private Investoren/-innen, Entwicklungsgesellschaften sowie Architekten/-innen, Stadtplaner/-innen und Ingenieure/-innen.

    zu den Bewerbungsunterlagen und Vorankündigungsflyer

    Flächenrecyclingpreis Baden-Württemberg 2019
    Am 5. Februar 2019 fand die Verleihung des Flächenrecyclingpreises in Stuttgart statt. Drei Projekte wurden von der Jury für den Flächenrecyclingpreis, zwei weitere für den Sonderpreis nominiert. Staatssekretärin Katrin Schütz gab die Preisträger bekannt. Zur Pressemitteilung 

    Die bisherigen Preisträger finden Sie hier.
     

  • af-News

    Arbeitsschutz in Coronazeiten: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
    Im Rahmen der af-Fachveranstaltung “Arbeitsschutz bei der Altlastenbearbeitung” am 29.09.2020 wurde im Vortrag von Herrn RA Dr. Hellmuth Mohr auf die Grundpflichten des Arbeitgebers nach § 3 ArbSchG und auf die oben genannte Arbeitsschutzregel mit Schutzmaßnahmen für die Arbeitnehmer gegen die Ansteckung durch das Coronavirus hingewiesen. Diese Arbeitsschutzregel ist auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abrufbar und als Download erhältlich.
    Die Arbeitsschutzregel verpflichtet alle Arbeitgeber unabhängig von der Art der Beschäftigung der Arbeitnehmer zu den dort genannten Schutzmaßnahmen, also über das Tätigkeitsfeld der Mitglieder des altlastenforums Baden-Württemberg hinaus. Wie bei Verstößen gegen das ArbSchG ergeben sich die Rechte für den Arbeitnehmer auch hier aus § 618 BGB: Leistungsverweigerungsrecht mit Erhalt des Vergütungsanspruchs, Schadensersatzanspruch und Kündigungsrecht.

    Neuer af-Vorstand gewählt und Beitragserhöhung ab 2021 beschlossen -
    Bericht über die 24. Ordentliche af-Mitgliederversammlung
    Von der Mitgliederversammlung wurden Eva de Haas als erste Vorsitzende, Philipp Schwarz und Christoph Dengler als weitere Vorstandsmitglieder neu in den af-Vorstand gewählt. Dr. Karl Noé, Jürgen Braun und Markus Kampschulte wurden in ihren Ämtern erneut bestätigt. Weiterhin wurde eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ab dem Jahr 2021 beschlossen. Der gesamte Bericht über die diesjährige Ordentliche Mitgliederversammlung ist für af-Mitglieder hier abrufbar.

KONTAKT

altlastenforum Baden-Württemberg e.V.
c/o Universität Stuttgart – VEGAS

Pfaffenwaldring 61
70569 Stuttgart

E-Mail: altlastenforum (at) iws.uni-stuttgart.de

Tel. 0711/685-67017
FAX 0711/685-67020

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